Gesetzliche Anforderungen

Ordnungswesen:

Mit dem Heranreifen des Wunsches durch eine eigene Zucht unseren Beitrag zu leisten, beschäftigten wir uns sehr bald auch mit den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen. Unserem Leitgedanken der Offenheit und Transparenz folgend suchten wir  aktiv zunächst die direkte Abstimmung mit unserer Gemeinde. Aufgrund unserer Gegebenheiten erfüllten wir alle Auflagen des Ordnungswesens und erhielten somit von unserer Gemeinde sehr schnell und bedenkenlos „grünes Licht“ !

Vereinswesen:

Damit konnten wir schließlich unsere kleine Zuchtstätte bei einem Verein anmelden. Mit Spannung sahen wir der bald folgenden Zwingerabnahme entgegen und waren schließlich ganz stolz diese mit besonderer Auszeichnung zu „bestehen“. Mit dieser Zertifizierung war der nächste Schritt getan.

Anforderungen des Veterinäramtes:

Da mehrere zuchtfähige Hündinnen ihr Zuhause in unserem Rudel haben, suchten wir den Kontakt zum  Veterinäramt des Kreises Düren und baten um eine entsprechende Prüfung unserer Zuchtstätte. Bestandteil dieser umfangreichen mehr als 2,5 stündigen Prüfung, war zum einen der Nachweis der Fachkompetenz. Zum Wohl unserer Hunde wurden alsdann auch unsere räumlichen Gegebenheiten für unsere Hunde sowohl im Haus, wie auch im Freigelände durch unsere Veterinäramtsärztin sorgfältig in  Augenschein genommen. Hierzu testierte uns die Amtsärztin ein „alles in bester Ordnung“.

Ein weiterer Prüfungspunkt umfasste die besonderen Anforderungen zur Haltung bzw. Aufzucht von Welpen. Auch in diesem Punkt befand die Amtsärztin „alle Gegebenheiten in vorbildlichem Zustand ohne jegliche Beanstandung“.

Zu unserer großen Freude zeigte sich auch unsere Amtsärztin ausgesprochen beeindruckt von dem entspannten Miteinander unserer Hunde, nicht zuletzt auch im Zusammenspiel mit den Welpen. Selten würde sie es vorfinden, dass die Faktoren Charakter- und Wesensstärke von Hunden gleichzeitig mit der Schönheit und Gepflegtheit der Hunde so einhergehen.

Damit stand der Erteilung einer Lizenz nach der Tierschutz-Hundeverodnung durch das Veterinäramt des Kreises Düren für unsere Zuchtstätte nichts mehr im Wege!

Steuerrechtliche Bestimmungen:

Nach ersten Recherchen zur steuerlichen Behandlung einer Hundezucht in einigen Internet-Foren, entschlossen wir uns dieses Thema mit Steuerberatern zu erörtern. Schnell wurde dabei deutlich, dass Einnahmen einer „Hobbyzucht“, unabhängig davon ob für diese offiziell ein Gewerbe angemeldet wird (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), oder ob sie „stillschweigend“ geführt wird und so zu Einnahmen aus privaten Veräusserungsgeschäften führt (sonstige Einkünfte), auf jeden Fall steuerlich zu erfassen sind.

Den Steuergesetzen Rechnung tragend, meldeten wir unsere Zucht ganz offiziell bei unserem zuständigen Finanzamt an.